
Aktuelles
1. Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2026
2. Neue Kindergeldbeträge ab 01.01.2026
29.11.2022
Familienrecht: Neue Kindergeldbeträge
29.11.2022
Familienrecht: Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2026
Nach der neuen Düsseldorfer Tabelle 2026 steigen die Unterhaltsbeträge für Trennungskinder und auch der Selbstbehalt für die Unterhaltspflichtigen ab dem 01.01.2026. So steigt z. B. der Mindestunterhalt in der ersten Altersklasse (0 bis 5 Jahre) auf 486,00 € (Zahlbetrag, d. h. nach Abzug des hälftigen staatlichen Kindergeldes 356,50 €) monatlich. Der Selbstbehalt für Erwerbstätige beträgt 1.450,00 €, für Nichterwerbstätige auf 1.200,00 € monatlich.
Das Oberlandesgericht Dresden als für Sachsen zuständiges oberstes Familiengericht verwendet 2026 ebenfalls die Unterhaltsbeträge der Düsseldorfer Tabelle.
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