Aktuelles
1. Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2023
2. Neue Kindergeldbeträge ab 01.01.2023
29.11.2022
Familienrecht: Neue Kindergeldbeträge
29.11.2022
Familienrecht: Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2023
Nach der am 05.12.2022 veröffentlichten neuen Düsseldorfer Tabelle 2023 steigen die Unterhaltsbeträge für Trennungskinder und auch der Selbstbehalt für die Unterhaltspflichtigen. So steigt z. B. der Mindestunterhalt in der ersten Altersklasse (0 bis 5 Jahre) um 41,00 € auf 437,00 € monatlich. Der Selbstbehalt für Erwerbstätige steigt auf 1.370,00 €, für Nichterwerbstätige auf 1.120,00 € monatlich.
Das Oberlandesgericht Dresden als für Sachsen zuständiges oberstes Familiengericht hat bisher die Düsseldorfer Tabelle immer übernommen. Ob das auch für 2023 gilt., wird sich in den nächsten Tagen zeigen.
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