. .

Kanzlei Anwälte Müller Leipzig

Kosten

Wir rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab. Das RVG geht grundsätzlich von Gebühren aus, die sich nach dem Gegenstandswert richten. Teilweise sind feste Gebührensätze vorgesehen, zum Teil aber auch Satzrahmen. Weiterhin sind Betragsrahmen vorgesehen, d.h. Gebühren, die nach ihrem Mindest- und Höchstbetrag begrenzt sind. Außerdem sieht das RVG auch feste Betragsgebühren vor, wie z.B. in der Beratungshilfe. Wir erstellen Ihnen im Vorfeld eine Übersicht der voraussichtlich anfallenden Kosten.

Weiterhin besteht die Möglichkeit nach Stundensätzen abzurechnen. Dazu wird jeweils eine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen. Auch hierbei unterrichten wir Sie im Vorfeld über die voraussichtlich anfallenden Kosten.