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Scheidungsrecht - Rechtsgebiete Anwälte Müller Leipzig

Scheidungsrecht

Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt, Umgang, Zugewinn, Hausrat, Ehewohnung, familienrechtliche Verträge, Vaterschaftsfragen und Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz!

Sie sind glücklich verheiratet und denken natürlich nicht an eine Ehekrise. Eine Scheidung zeigt deutlich, wie wichtig klare Verhältnisse sind. In allen Vermögens- und Lebenslagen, in denen sich Grundlegendes ändert, gilt: Der frühe Kontakt zu Ihrem Anwalt spart Geld, Zeit und Ärger.

Ablauf einer Scheidung

Um sich scheiden lassen zu können, muss einer der Eheleute durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt einen Scheidungsantrag bei dem zuständigen Familiengericht einreichen. Dieser Antrag ist zulässig, wenn die Scheidungsvoraussetzungen erfüllt sind.

  1. Vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Besprechung der von Ihnen angestrebten Ehescheidung in unseren Kanzleiräumen. Bei der ersten Besprechung (Erstberatung) werden wir mit Ihnen alle Sie interessierenden Fragen zur Trennung und Scheidung besprechen, zumindest aber ansprechen.
  2. Stellt sich dabei heraus, dass die Voraussetzungen für die Einreichung einer Scheidung gegeben sind, werden wir uns von Ihnen eine Scheidungsvollmacht geben lassen und die Daten, die für den Scheidungsantrag erforderlich sind, von Ihnen erheben. Sie können sich darauf vorbereiten, indem Sie das Scheidungsantragsformular („Online“-Scheidung) bereits vorher ausfüllen und uns zur Besprechung übergeben. Verfügen Sie nur über ein geringes Einkommen, besteht die Möglichkeit Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen und Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Zur Einreichung des Scheidungsantrages benötigen wir weiter die Eheurkunde im Original, die Geburtsurkunden minderjähriger Kinder im Original und die bereits genannte Scheidungsvollmacht. Sollten weitere Unterlagen benötigt werden, werden wir Ihnen, das im Gespräch mitteilen. Außerdem teilen wir Ihnen mit, wie hoch die voraussichtlichen Kosten der Scheidung einschließlich der von Ihnen einzuzahlenden Gerichtskosten (gilt nicht bei Beantragung von Verfahrenskostenhilfe) sind.
  3. Wir fertigen und übersenden Ihnen einen Entwurf des Scheidungsantrages mit der Bitte, die Angaben darin zu kontrollieren. Wenn Sie den Entwurf bestätigt haben und unsere Kostenvorschussrechnung einschließlich der Gerichtskosten bezahlt haben, bzw. die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Verfahrenskostenhilfe) mit den erforderlichen Anlagen bei uns eingegangen sind, reichen wir den Scheidungsantrag für Sie (als sogenannter Antragsteller/ Antragstellerin) beim zuständigen Familiengericht ein.
  4. Das Familiengericht stellt den Scheidungsantrag nach einigen Tagen direkt an Ihren Ehegatten (sogenannter Antragsgegner/Antragsgegnerin) zu. [Dabei erfolgt der Kontakt des Gerichts immer über den jeweiligen Rechtsanwalt. Nur soweit einer der Eheleute (noch) keinen Rechtsanwalt hat, erfolgt der Kontakt direkt zwischen ihm und dem Gericht.] Der Antragsgegner erhält vom Gericht Gelegenheit zur Stellungnahme zum Scheidungsantrag. Gleichzeitig versendet das Gericht die Fragebögen zum Versorgungsausgleich (Versorgungsausgleichsver-fahren) jeweils an die Eheleute; soweit der Versorgungsausgleich zwischen den Eheleuten nicht ausgeschlossen wurde. Die anschließende Klärung der Rentenkonten (Versorgungsausgleichsverfahren) kann bis zu einigen Monaten dauern.
  5. Sind die Rentenkonten geklärt, bestimmt das Gericht einen Scheidungstermin. Zu diesem Termin müssen in aller Regel beide Ehegatten persönlich erscheinen. Wir nehmen den Scheidungstermin zusammen mit Ihnen war. Der Scheidungstermin dauert bei einer einvernehmlichen Scheidung etwa 15 Minuten. In der Regel wird dabei die Scheidung ausgesprochen. Sind beide Eheleute anwaltlich vertreten, kann durch Rechtsmittelverzichtserklärung beider Anwälte die sofortige Rechtskraft des Scheidungsbeschluss herbeigeführt werden. Ansonsten besteht die Möglichkeit, gegen das Scheidungsbeschluss Beschwerde einzulegen. Wird von keinem der Eheleute gegen das Scheidungsbeschluss Beschwerde eingelegt, wird die Scheidung nach Ablauf der Frist, d. h. einen Monat nach Zustellung des Scheidungsbeschlusses, rechtskräftig.
  6. Wir übersenden Ihnen unsere Schlussrechnung.
  7. Der Scheidungsbeschluss wird Ihnen von uns mit der Post zugesandt.

"Online-Scheidung"

Eine "Online-Scheidung" gibt es nicht. "Online-Scheidung" beschreibt allein die Möglichkeit, mit uns online in Verbindung zu treten und ohne eine persönliche Besprechung der beabsichtigten Scheidung einen Antrag beim zuständigen Amtsgericht zu stellen. Beim Gericht findet dann ganz normal ein Scheidungstermin statt, bei dem in aller Regel die Eheleute mit ihren Anwälten persönlich anwesend sein müssen. Wir empfehlen zur Vorbereitung der Beantragung einer Scheidung immer ein persönliches Beratungsgespräch. Unsere Erfahrung zeigt, dass das persönliche Beratungsgespräch nur in Ausnahmefällen entbehrlich ist. Immer wieder erklären unsere Mandanten bei der Kontaktaufnahme, es sei ihnen hinsichtlich der Trennung und der beabsichtigten Scheidung alles klar, nach dem dann doch stattgefundenen ausführlichen Gespräch stellen diese Mandanten dann aber doch fest, dass die ausführliche Beratung sehr wichtig war. Der Vorteil der "Online-Scheidung" besteht darin, dass man sich den Weg zum Anwalt spart.

Ablauf einer „Online-Scheidung“

Eine „Online Scheidung“ gibt es nicht.

Wenn Sie ganz sicher sind, dass Sie alle eventuellen problematischen Fragen mit Ihrem Ehepartner geklärt haben oder noch klären werden, Sie also eine Scheidung mit nur dem notwendigsten Kontakt zu Ihrem Anwalt oder Ihrer Anwältin durchführen wollen hier der Ablauf im Einzelnen:

1.         Zuerst füllen Sie bitte das Scheidungsantragsformular aus und übersenden es uns online. (Wenn Sie wollen besteht natürlich auch die Möglichkeit, das Formular auszudrucken und uns per Telefax oder mit der Post zusammen mit den notwendigen Unterlagen (Eheurkunde im Original, Geburtsurkunden minderjähriger Kinder im Original, Scheidungsvollmacht) zu übersenden.)

2.         Sie erhalten sofort von uns eine Eingangsbestätigung mit der Mitteilung, ob, und wenn ja  welche Unterlagen für Ihr Scheidungsverfahren noch benötigt werden. Außerdem teilen wir Ihnen mit, wie hoch die einzuzahlenden Gerichtskosten sind.